Abstand halten!

Bereits eine kurzzeitige Unterschreitung des Sicherheitsabstandes reicht für eine Ahndung aus.
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Das OLG Hamm hat in einer Entscheidung vom 22.12.2014 klargestellt, dass eine vorwerfbare Abstandsunterschreitung  (§§ 4 Abs. 1 Satz 1, 49 Abs. 1 Nr. 4 StVO) bereits dann vorliegt, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nur kurz unterschritten wird.

Tatbestandsmäßig und damit ordnungswidrig handelt der Betroffene bereits dann, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Abs. 1 StVO den Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug nicht so bemisst, dass er auch dann hinter diesem […]