Mehr Urlaub für Ältere keine Diskriminierung Jüngerer

Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach §10 Satz 3 Nr. 1 AGG zulässig sein.

ALTES BOOT

Ein Unternehmen gewährt Arbeitnehmern, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, 36 Arbeitstage Jahresurlaub, ohne dass individuelle Vereinbarungen über einen höheren Jahresurlaub vorliegen. Die übrigen Beschäftigten erhalten jährlich lediglich 34 Urlaubstage. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte die Frage zu prüfen, ob diese Urlaubsregelung gegenüber Jüngeren altersdiskriminierend ist.

Nachdem die […]

Von |2016-12-10T15:36:45+00:0029.04.2015|Kategorien: Arbeitsrecht|

Tesafilm ist kein zulässiges Erziehungsmittel

Das Bundesarbeitsgericht hatte im Jahre 2012 darüber zu entscheiden, ob die Kündigung einer Grundschullehrerin zulässig ist, die mehreren Schülern den Mund mit einem durchsichtigen Tesafilm zugeklebt haben soll.
The boy's mouth by red tape
Hier ist nicht so interessant, ob die Kündigung letztlich Bestand hat, weil der Sachverhalt weiter aufgeklärt werden muss. Viel wichtiger sind vielmehr die Ausführungen, die das Gericht zur Frage macht, wie das mögliche Verhalten der Grundschullehrerin zu beurteilen ist.

Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine

Zeugnissprache

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Das einfache Arbeitszeugnis enthält neben persönlichen Angaben, Anstellungsort und Funktion eine genaue Darstellung des Arbeitsgebietes, der Aufgaben und der Entwicklung innerhalb des Unternehmens.

Zeugnissprache
Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält weiterhin die Arbeitsleistung und Arbeitsweise, Fachwissen und Engagement, Loyalität und je nach Position auch Führungsqualitäten. Beurteilt wird ferner das Verhalten gegenüber Kunden, Kollegen und Vorgesetzten.

Ein sprachlich normales Zeugnis dürfte nahezu ausgestorben sein. Vielmehr […]

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