Unberechtigte Mängelrüge – Wer trägt die Kosten?
Ein Fachbetrieb für Sanitär-, Heizung und Anlagenbau führte für eine Auftraggeberin diverse Heizungs- und Sanitärarbeiten aus. Nach der Abnahme kam es nach Mängelrügen zu Monteureinsätzen des Fachbetriebes, ohne dass ein Mangel festgestellt werden konnte.
Der Fachbetrieb hatte zuvor darauf hingewiesen, dass er die Kosten im Rahmen der Mängelbeseitigung nur dann trage, wenn tatsächlich Mängel festgestellt werden. Andernfalls würden die Kosten der Prüfung in Rechnung gestellt. Die Auftraggeberin widersprach dem nicht und ließ die Arbeiten durchführen.
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