Der Kuckuck und der Esel

…die hatten keinen Streit – weil sie sich nicht kannten. Nach Expertenschätzungen soll etwa jedes zehnte Kind nicht von dem Mann abstammen, der sich für den Vater hältKuckucksnest. Möchten diese Scheinväter den Unterhalt, den sie für ein sogenanntes Kuckuckskind gezahlt haben, vom leiblichen Vater zurückfordern, müssen sie diesen kennen. Die Identität des leiblichen Vaters dürfte in den meisten Fällen der Mutter bekannt sein. Muss sie diese dem Scheinvater jedoch preisgeben?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in mehreren Entscheidungen einen gemäß § 242 […]