Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Das einfache Arbeitszeugnis enthält neben persönlichen Angaben, Anstellungsort und Funktion eine genaue Darstellung des Arbeitsgebietes, der Aufgaben und der Entwicklung innerhalb des Unternehmens.

Zeugnissprache
Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält weiterhin die Arbeitsleistung und Arbeitsweise, Fachwissen und Engagement, Loyalität und je nach Position auch Führungsqualitäten. Beurteilt wird ferner das Verhalten gegenüber Kunden, Kollegen und Vorgesetzten.

Ein sprachlich normales Zeugnis dürfte nahezu ausgestorben sein. Vielmehr hat sich eine Bewertungsskala etabliert, die den Personalverantwortlichen ein „scheinbar“ verlässliches Mittel zur Hand gibt, um einen Mitarbeiter zu beurteilen. Der Haken an der Sache ist nur, dass eine Vielzahl der Zeugnisse damit lediglich formal, jedoch nicht authentisch sein dürfte.

Nach gefestigter Rechtsprechung hat sich bei der Gesamtleistungsbeurteilung folgende Bewertungsskala herausgebildet:

Leistung:

Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben

  • stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt = sehr gute Leistungen
  • stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt = gute Leistungen
  • zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt = vollbefriedigende Leistungen
  • stets zu unserer Zufriedenheit erledigt = befriedigende Leistungen
  • zu unserer Zufriedenheit erledigt = ausreichende Leistungen
  • im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt = mangelhafte Leistungen
  • zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht = unzureichende Leistungen

Bei der Beurteilung des Verhaltens können die unterschiedlichen Formulierungen folgende Bedeutungen haben:

  • Im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war er/sie stets zuvorkommend, freundlich und korrekt = ein in jeder Hinsicht angenehmer Mitarbeiter
  • Im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war er/sie stets freundlich und korrekt = ein freundlicher und korrekter Mitarbeiter
  • Im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war er/sie korrekt = korrekt, aber nicht beliebt
  • Das Verhalten war ohne Tadel = eine klare Abwertung

Die Schlussformel gibt Auskunft, wie verzichtbar der Mitarbeiter war: 

  • Er/Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch, was wir außerordentlich bedauern = ein sehr guter Mitarbeiter
  • Er/Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern = der Arbeitgeber hätte diesen Mitarbeiter gerne behalten
  • Er/Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch = dieser Mitarbeiter hinterlässt keine größere Lücke
  • Er/Sie verlässt uns in gegenseitigem Einvernehmen = der Mitarbeiter wurde gekündigt, oder das Unternehmen ist zumindest dankbar, dass der Mitarbeiter geht

▪ ▪ ▪