Abstand halten!
Bereits eine kurzzeitige Unterschreitung des Sicherheitsabstandes reicht für eine Ahndung aus.
Das OLG Hamm hat in einer Entscheidung vom 22.12.2014 klargestellt, dass eine vorwerfbare Abstandsunterschreitung (§§ 4 Abs. 1 Satz 1, 49 Abs. 1 Nr. 4 StVO) bereits dann vorliegt, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nur kurz unterschritten wird.
Tatbestandsmäßig und damit ordnungswidrig handelt der Betroffene bereits dann, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Abs. 1 StVO den Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug nicht so bemisst, dass er auch dann hinter diesem […]