Gutachten bei Bagatellschäden an älterem Fahrzeug zulässig!

Nach einem Verkehrsunfall mit einem älteren Fahrzeug (hier Wiederbeschaffungswert 300,00 €) machte der Geschädigte die Kosten für ein Sachverständigengutachten (hier ca. 400,00 €) geltend. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners lehnte eine Zahlung wegen wirtschaftlicher Unvernunft ab. Das Amtsgericht bestätigte diese Auffassung.

Das Landgericht Darmstadt sah mit seiner Entscheidung vom 05.07.2013 die Sache anders.

Grundsätzlich hat der Schädiger gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB den zur Wiederherstellung der beschädigten Sache erforderlichen Geldbetrag zu zahlen. Die Sachverständigenkosten sind dabei Teil des zu ersetzenden Schadens und damit dem Grunde nach erstattungsfähig. Die Höhe ist jedoch auf […]