• lateinisch iustitia für Gerechtigkeit

Justizia

In Deutschland findet die Darstellung der Justitia – ausgestattet mit Schwert, Waage und Augenbinde – seit dem 13. Jahrhundert weite Verbreitung. In den verschiedenen Kulturen begegnet man Justitia in weiblicher Gestalt als Personifikation der Gerechtigkeit. Ein Grund für die Darstellung als Frau findet sich in der Tatsache, dass in der lateinischen Sprache die Tugenden grammatikalisch weiblich sind.

Das Schwert steht als uraltes Rechtssymbol für ausschließliche Gerichtsbarkeit, für allgemeine Friedenspflicht und für die Sühne für begangenes Unrecht. Justitia trägt es – entweder drohend erhoben oder aber in Bereitschaft gehalten – fast ausnahmslos in der rechten Hand, der Schwurhand.

Die Waage dient als Zeichen der Grenzfindung zwischen Recht und Unrecht, wobei dem Akt des Wägens stets eine Ermahnung zur Ehrlichkeit zugrunde liegt. In der Regel hat die Waage entweder leere Schalen, oder sie sind mit dem zu Wägenden, wie Tugenden und Lastern oder Engeln und Teufeln, gefüllt.

Die Augenbinde unterliegt mehreren Deutungen, wobei die der Unparteilichkeit herrschend ist. Justitia soll unbeeinflusst von äußeren Umständen zu ihrer Entscheidung gelangen und sich dabei  nur auf das Recht konzentrieren. Darstellungen der Justitia mit der Augenbinde finden sich etwa ab 1500. Beliebter wird sie ab 1520, einhergehend mit dem Verständnis, dass das Gewohnheitsrecht abgelöst wird durch eine Rechtsfindung durch neuzeitliche, gelehrte Richter, die in der staatlichen Gerichtsbarkeit tätig zu werden haben. Die Augenbinde ist heute noch Kennzeichen staatlicher Gerichtsbarkeit und als Symbol in die allgemeine Anschauung übergegangen.

Quelle:
Melanie Damm „Iuste iudicate filii hominum: Die Darstellung von Gerechtigkeit in der Kunst am Beispiel einer Bildergruppe im Kölner Rathaus. Eine Untersuchung zur Ikonographie, zum Bildtypus und Stil der Gemälde“ 
LIT Verlag 2000