Tesafilm ist kein zulässiges Erziehungsmittel
Das Bundesarbeitsgericht hatte im Jahre 2012 darüber zu entscheiden, ob die Kündigung einer Grundschullehrerin zulässig ist, die mehreren Schülern den Mund mit einem durchsichtigen Tesafilm zugeklebt haben soll.
Hier ist nicht so interessant, ob die Kündigung letztlich Bestand hat, weil der Sachverhalt weiter aufgeklärt werden muss. Viel wichtiger sind vielmehr die Ausführungen, die das Gericht zur Frage macht, wie das mögliche Verhalten der Grundschullehrerin zu beurteilen ist.
Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine