Mehr Urlaub für Ältere keine Diskriminierung Jüngerer
Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach §10 Satz 3 Nr. 1 AGG zulässig sein.
Ein Unternehmen gewährt Arbeitnehmern, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, 36 Arbeitstage Jahresurlaub, ohne dass individuelle Vereinbarungen über einen höheren Jahresurlaub vorliegen. Die übrigen Beschäftigten erhalten jährlich lediglich 34 Urlaubstage. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte die Frage zu prüfen, ob diese Urlaubsregelung gegenüber Jüngeren altersdiskriminierend ist.
Nachdem die […]